Die ÖKG hat sich zum Ziel gesetzt, Aktivitäten ihrer Mitglieder gezielt zu fördern und ermöglicht ein "Endorsement" von Veranstaltungen, Studien und Registern. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und der Antragstellung finden sich auf den jeweiligen Unterseiten.
Im Rahmen von ÖKG Endorsements ist die Verwendung vom offiziellen ÖKG Logo gestattet und gewünscht. Es kann hier heruntergeladen werden:
Der Vorstand der ÖKG hat beschlossen, einheitliche und transparente Vorgaben für die Verleihung einer Schirmherrschaft seitens der ÖKG für
wissenschaftliche Veranstaltungen sowie zur Verwendung des ÖKG-Logos für solche Veranstaltungen zu veröffentlichen.
Die Österreichische Kardiologische Gesellschaft (ÖKG) unterstützt aktiv die Durchführung hochwertiger akademischer Forschung mit dem Ziel, die kardiovaskuläre Forschung im nationalen und internationalen Kontext zu stärken. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bietet die ÖKG für besonders qualitätsvolle, akademische Studien ein offizielles Endorsement an. Dies soll die Sichtbarkeit, Vernetzung und Reputation der geförderten
Vorhaben erhöhen. Das Endorsement ist eine formale ideelle Unterstützung, jedoch ausdrücklich ohne finanzielle, organisatorische oder rechtliche Verpflichtung der ÖKG.
Die Österreichische Kardiologische Gesellschaft (ÖKG) unterstützt qualitativ hochwertige Registeraktivitäten zur Verbesserung der kardiovaskulären Versorgung, Forschung und Qualitätssicherung in Österreich. Diese Richtlinie beschreibt die Kriterien und den Prozess für das offizielle Endorsement (Befürwortung) von Registern durch die ÖKG.
Sie gilt für alle Arbeitsgruppen (AGs), sowie wissenschaftlich Verantwortliche oder Projektleiter:innen der ÖKG, die Registerprojekte initiieren, führen oder unter dem Dach der ÖKG koordinieren. Dies soll die Sichtbarkeit, Vernetzung und Reputation der befürworteten Vorhaben erhöhen.
Das Endorsement ist eine formale ideelle Unterstützung, ausdrücklich ohne finanzielle, organisatorische oder rechtliche Verpflichtung der ÖKG. Das Endorsement begründet keine wissenschaftliche, organisatorische oder rechtliche Mitverantwortung der ÖKG für Planung, Durchführung oder Auswertung des Registers. Nicht unter diese Richtlinie fallen rein kommerzielle oder primär marketingorientierte Datensammlungen.
Die ÖKG hat sich zum Ziel gesetzt, Aktivitäten ihrer Mitglieder gezielt zu fördern und ermöglicht ein "Endorsement" von Veranstaltungen, Studien und Registern. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und der Antragstellung finden sich auf den jeweiligen Unterseiten.
Im Rahmen von ÖKG Endorsements ist die Verwendung vom offiziellen ÖKG Logo gestattet und gewünscht. Es kann hier heruntergeladen werden:
Der Vorstand der ÖKG hat beschlossen, einheitliche und transparente Vorgaben für die Verleihung einer Schirmherrschaft seitens der ÖKG für
wissenschaftliche Veranstaltungen sowie zur Verwendung des ÖKG-Logos für solche Veranstaltungen zu veröffentlichen.
Die Österreichische Kardiologische Gesellschaft (ÖKG) unterstützt aktiv die Durchführung hochwertiger akademischer Forschung mit dem Ziel, die kardiovaskuläre Forschung im nationalen und internationalen Kontext zu stärken. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bietet die ÖKG für besonders qualitätsvolle, akademische Studien ein offizielles Endorsement an. Dies soll die Sichtbarkeit, Vernetzung und Reputation der geförderten
Vorhaben erhöhen. Das Endorsement ist eine formale ideelle Unterstützung, jedoch ausdrücklich ohne finanzielle, organisatorische oder rechtliche Verpflichtung der ÖKG.
Die Österreichische Kardiologische Gesellschaft (ÖKG) unterstützt qualitativ hochwertige Registeraktivitäten zur Verbesserung der kardiovaskulären Versorgung, Forschung und Qualitätssicherung in Österreich. Diese Richtlinie beschreibt die Kriterien und den Prozess für das offizielle Endorsement (Befürwortung) von Registern durch die ÖKG.
Sie gilt für alle Arbeitsgruppen (AGs), sowie wissenschaftlich Verantwortliche oder Projektleiter:innen der ÖKG, die Registerprojekte initiieren, führen oder unter dem Dach der ÖKG koordinieren. Dies soll die Sichtbarkeit, Vernetzung und Reputation der befürworteten Vorhaben erhöhen.
Das Endorsement ist eine formale ideelle Unterstützung, ausdrücklich ohne finanzielle, organisatorische oder rechtliche Verpflichtung der ÖKG. Das Endorsement begründet keine wissenschaftliche, organisatorische oder rechtliche Mitverantwortung der ÖKG für Planung, Durchführung oder Auswertung des Registers. Nicht unter diese Richtlinie fallen rein kommerzielle oder primär marketingorientierte Datensammlungen.