Statements des ÖKG-Vorstandes

POSITIONSPAPIERE, CONSENSUSPAPIERE UND LEITLINIEN ZUR ÜBERNAHME DER PATRONANZ FÜR VERANSTALTUNGEN

06
Okt 09:41

Vorgehen für das Verfassen von Positionspapieren bzw. Consensus-Dokumenten und Leitlinien

 

Der Vorstand der ÖKG hat in seiner Sitzung vom 21.9.2012 beschlossen einheitliche und transparente Vorgaben für das Verfassen von Positionspapieren, Consensus-Dokumenten und Leitlinien zu veröffentlichen.
 
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:

  1. Positionspapiere, Consensus-Dokumente und Leitlinien werden ausschließlich im Namen der ÖKG veröffentlicht und bedürfen vorab einer Befassung des Vorstandes.
  2. Der Vorstand der ÖKG kann eine oder mehrere Arbeitsgruppen oder auch Teile davon („task forces“) mit der Ausarbeitung solcher Papiere betrauen. Wenn solche Aktivitäten aus einer oder mehreren Arbeitsgruppen kommen muss der Vorstand vorab informiert werden und das Verfassen solcher Papiere genehmigen.
  3. Alle involvierten Personen müssen dem Vorstand zur Kenntnis gebracht werden.
  4. Fertige Papiere können erst veröffentlicht werden, wenn sie vom Vorstand genehmigt worden sind.
  5. Positionspapiere, Consensus-Dokumente und Leitlinien, die namens der ÖKG verfasst worden sind werden im offiziellen wissenschaftlichen Journal der Gesellschaft, der Wiener Klinischen Wochenschrift, Sektion Kardiologie publiziert.
  6. Bei Papieren, die gemeinsam mit anderen Fachgesellschaften verfasst und publiziert werden übernimmt der Präsident der ÖKG die Abstimmung einer zeitlich synchronen Publikation über den Präsidenten der Partnergesellschaft.

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Vorgehen zur Erlangung von Schirmherrschaften durch die ÖKG sowie zur Verwendung des ÖKG-Logos für wissenschaftliche Veranstaltungen

 
Der Vorstand der ÖKG hat in seiner Sitzung vom 21.9.2012 beschlossen einheitliche und transparente Vorgaben für die Verleihung einer Schirmherrschaft seitens der ÖKG für wissenschaftliche Veranstaltungen sowie zur Verwendung des ÖKG-Logos für solche Veranstaltungen zu veröffentlichen.
 
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
 

  1. Die wissenschaftliche Veranstaltung muss durch eine Arbeitsgruppe der ÖKG ausgerichtet werden bzw. im Interesse der ÖKG sein.
  2. Mitglieder der ausrichtenden Arbeitsgruppe oder ein Mitglied des ÖKG-Vorstands müssen aktiv in die Programmgestaltung eingebunden sein.
  3. Es darf sich nicht um ein „Firmensymposium“ handeln.
  4. Der Antrag um Patronanz wird zusammen mit einem Programmentwurf an den Sekretär der ÖKG geschickt. Dieser prüft den Antrag und gibt eine Empfehlung an den Präsidenten der ÖKG ab. Der Präsident trifft die Letztentscheidung über die Schirmherrschaft.
  5. Wenn die ÖKG die Schirmherrschaft übernimmt kann das Logo der Gesellschaft auf den Einladungen, Programmen und Teilnahmebestätigungen verwendet werden.
  6. Bei Erteilung der Patronanz muss die wissenschaftliche Veranstaltung an das Sekretariat der ÖKG (office@atcardio.at) gemeldet werden, damit auf der Homepage für die Veranstaltung geworben werden kann.

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