Abstractbegutachtung
Begutachtungsphase
Unmittelbar nach der Einreichphase beginnt die anonymisierte Bewertung der eingereichten Abstracts.
Mittels der Emailadresse werden (Co-)Autoren als Gutachter automatisch ausgeschieden.
Sollte es dennoch (zB durch Verwendung einer anderen Emailadresse durch den Gutachter) dazu kommen, dass jemand einen Abstract seiner/ihrer Arbeitsgruppe wiederfindet so besteht die Möglichkeit einen "conflict of interest" anzuklicken.
Die Gutachter sind inländische Experten und bewerten vor allem jene Abstractkategorien, für die sie die Expertise mitbringen. Es ist das Bestreben der ÖKG jeden Abstract durch zumindest 4 Gutachter bewerten zu lassen.
Bis etwa Mitte April steht fest welche Abstracts zur Jahrestagung angenommen werden, die Autoren erhalten bis spätestens Ende April vom Sekretariat die offizielle Mitteilung hierüber.




